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Vorauszahlungsbürgschaft

In vielen Bereichen von Gewerbe und Industrie sind Vorauszahlungen auf zu erbringende Leistungen üblich. Die Auftraggeber wollen für diese Vorauszahlungen im Gegenzug sogenannte Vorauszahlungsbürgschaften. Bürgschaften bei denen der Bürgschaftsgeber sich verpflichtet die Vorauszahlung zu erstatten, falls der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen, z.B. aufgrund Insolvenz, nicht nachkommt.

Anbieter für solche Bürgschaften sind Banken und Sparkassen als auch verschiedene Kreditversicherer.

Kriterien die für die Auswahl wichtig sind:

Ganz bewusst haben wir den Beitrag an die letzte Stelle gesetzt, das viele Betriebe schon Schwierigkeiten haben, ausreichende Bürgschaftsrahmen zu Verfügung gestellt zu bekommen. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Höhe der Sicherheiten die man dem Bürgschaftsgeber zur Verfügung stellen muss, denn was nützt ein Vorauszahlungsbürgschaft um eine Vorauszahlung zu erhalten, wenn man im Gegenzug für die Bürgschaft in gleicher Höhe Sicherheiten stellen muss.

Wir haben einen unserer Schwerpunkt in der Vermittlung von Bürgschaften von Versicherern, die in der Regel deutlich weniger Sicherheiten verlangen als Kreditinstitute. Auf Basis Ihrer Anforderungen versuchen wir bei den geeigneten Versicherern das "richtige "Paket" für Sie zu schnüren, dabei kann es durchaus vorkommen, dass wir Ihren Gesamtbürgschaftsbedarf über mehrere Anbieter decken lassen.

Interesse an Angeboten, dann kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch unter 05492-98603

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